Die Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes verfolgt neben der Schaffung von professionalisierten interdisziplinären Fachbehörden folgende Ziele:

- Förderung des Selbstbestimmungsrechts

- ­Massgeschneiderte Massnahmen

- Stärkung der Solidarität in der Familie (gesetzliche Vertretungsrechte)

- Verbesserter Schutz von ­Personen in Einrichtungen

- Zeitgerechte Terminologie

- Verbesserter Rechts...