Artikel 64a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) lautet: «Der Täter wird aus der Verwahrung bedingt entlassen, sobald zu erwarten ist, dass er sich in Freiheit bewährt.» Bisher hatten weder Psychiater noch Richter oder Strafverteidiger Probleme mit dieser Formulierung – nur Politiker aus rechtskonservativen Kreisen. Zum Beispiel Natalie Rickli.

Die Zürcher SVP-Nationalrätin will den StGB-Artikel wie folgt ändern: «Der Täter darf ...