Ab dem 1. Juli können homo­sexuelle Paare heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Dafür genügt eine gemeinsame Erklärung des Paares beim Zivilstandsamt. Bestehende Partnerschaften können weitergeführt werden, neue eingetragene Partnerschaften sind nicht mehr möglich. Der ausländische Ehegatte einer Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit kann sich «erleichtert» einbürgern lassen. Zudem kann das Ehepaar gemeinsam ein Kind adoptieren. Frauenpaare erhalten Zugang zur Samenspende.