Die Diskussion über medizinische Gutachten im Bereich der Sozialversicherungen erhitzt die Gemüter: Die Rechtsvertreter von Versicherten ärgern sich über die stets ­gleichen, bekannten Begutachtungsinstitute, denen sie zynisches Geschäftsgebaren vorwerfen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen weist treuherzig auf die vom Bundesgericht aufgezwungenen Verbesserungen in der Verteilung von polydisziplinären Gutachten hin. Das sind Gutachten mit mindestens ...