Von Berufsverbänden und von Standesorganisationen ausgearbeitete berufsethische Standards und Richtlinien sind längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Nicht so bei der Schweizer Richterschaft. Abgesehen von einer Ausnahme - dem Kantonsgericht Basel-Landschaft - gibt es offenbar keine schriftlich verankerten Verhaltensregeln.



Dabei ist die Art und Weise, wie sich Richter in- und ausserhalb des Gerichts verhalten, entscheidend für das Vertrauen der Bev&oum...