Arbeitnehmern in der Schweiz steht im Fall eines Streits mit dem Arbeit­geber ein ausgebauter Rechtsmittelweg bis an das Bundesgericht offen. Nur die Angestellten des höchsten Gerichts selbst – von der Sekretärin bis zum Gerichts-schreiber – können im Konfliktfall lediglich eine einzige Instanz anrufen. Das Personal des Bundesgerichts geniesst damit beispielsweise im Fall einer Entlassung einen deutlich schlechteren Rechtsschutz als alle andern Angestellten in d...