Am 1. Januar 2007 trat das 2002 revidierte Sanktionenrecht, das 2006 nachgebessert worden war, in Kraft. Im Wissen um die sozial­politische Bedeutung dieser ­über­fälligen Strafrechtsreform ­beschloss der Bundesrat am 3. September 2008, die Revision wissenschaftlich zu evaluieren. Erste statistische Ergebnisse zu den Rückfällen im Jahre 2010 belegten die Effizienz der neuen Sanktionen. Eine umfassende, datengestützte Evaluation respektive Sanktionsfolg...