Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte in einem Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz einen Durchsuchungsbefehl aus. Dieser sah ­explizit eine «verdeckte» Durchsuchung eines Personenwagens mit den entsprechenden Handlungskompetenzen für die Polizei vor. Parallel dazu erliess derselbe Staatsanwalt eine Verfügung, wonach für die Polizei ein sogenannter Nachschlüssel – also ein Duplikat des Schlüssels – ...