Die indischen Behörden verhafteten Mitte 2018 neun prominente Verteidiger von Menschenrechten und beschuldigten sie, sie seien Landesverräter und gegen das Land aktiv. Unter ihnen ist die Anwältin Sudha Bharadwaj, die sich seit vielen Jahren als Aktivistin, Gewerkschafterin und Menschenrechts­anwältin im Bundesstaat Chhat­tisgarh engagiert. Sie und ihre Kollegen wurden dann gestützt auf Indiens Anti­terrorgesetz – den Unlawful Activities Prevention Act – angeklagt: Sie seien für die Zusammenstösse zwischen Aktivisten der Dalit-Kaste und Hindu-Nationalisten in Bhima Koregaon verantwortlich. 

Sudha Bharadwaj ist Vizepräsidentin der Indian Association for People’s Lawyers. Sie gründete das Anwaltskollektiv Janhit und unterrichtete an der National Law University in Delhi. Die Anwältin setzte sich erfolgreich für Arbeitsverträge für Minenarbeiter aus benach­teiligten Kasten ein und setzte deren Recht auf Mindestlöhne, Krankenversicherung und bessere Arbeitsbedingungen durch. Ausserdem vertrat sie Angehörige aussergerichtlicher Hinrichtungen und weiterer Menschenrechtsverletzungen vor dem Chhattisgarh High Court und der Nationalen Menschenrechtskommission. Im März 2019 hatte die Harvard School of Law Sudha Bharadwaj für ihre «ehrenwerten Beiträge zu Gesetzgebung und Politik» geehrt.

Amnesty International wertet die Inhaftierung von Sudha Bharadwaj und ihren Mitstreitern als Versuch der indischen Behörden, Menschenrechtsaktivisten einzuschüchtern. Eine Briefaktion läuft. Trotzdem sind die Aktivisten bis heute im Yera­wadna-Gefängnis von Pune im Bundesstaat Maha­rasthra in Haft – im selben Gefängnis, in dem einst auch Mahatma Gandhi einsass.