Urteilen gewisse Gutachter, die viele Aufträge der Invalidenversicherung erhalten, eher zugunsten ihrer Auftraggeberin? Das wollte der Oensinger Anwalt Rémy Wyssmann wissen. Im Februar 2016 forderte er bei der Solothurner IV-Stelle alle Gutachten der Jahre 2012 bis 2014 an, die vom Basler Gutachter­institut ABI und dem Berner Gutachter Olav Lux erstellt wurden. Die vorläufige Auswertung der 59 Expertisen des Berner Gutachters zeigt nun laut Wyssmann, dass die Wahrscheinlichkeit, bei Olav Lux eine tendenziell leistungsbegründende Arbeitsunfähigkeit von mehr als 40 Prozent zugebilligt zu erhalten, bei 8,5 bis 10,2 Prozent liegt. Das heisst: Nur jede zehnte begutachtete Person erhält eine Rente. 

Ähnlich das Resultat der Auswertung der 114 ABI-Gutachten: Dort liegt die Wahrscheinlichkeit bei ca. 12,3 Prozent. Für den Zugang zu den amtlichen Dokumenten stellte die IV-­Stelle Solothurn Wyssmann 6000 Franken in Rechnung

Der Zürcher Anwalt Holger Hügel will von der SVA Zürich Einsicht in 302 Gutachten des St. Galler Arztes Thomas-­Martin Wallasch von 2012 bis 2015. Die SVA verlangt dafür 19 000 Franken. Hügel sammelt Geld, um die Einsicht zu finanzieren.