Neuer Dekan der Rechtswissenschaftlichen ­Fakultät der ­Universität ­Freiburg ist ­Hubert Stöckli. Er ist Nach­folger von Bernhard Waldmann. Stöckli ist seit 2001 als Professor an der Universität ­Freiburg ­tätig, seit ­Oktober 2006 als ­Inhaber des Lehrstuhls für Zivil- und ­Handelsrecht und Direktor des universitären Instituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht. Als Vizedekanin amtet Alexandra Jungo, als Vizedekan ­Jacques Dubey.

Isabelle ­Chabloz hat an der Universität Freiburg den Lehrstuhl für Droit économique übernommen. Als ­Nachfolgerin von Walter A. Stoffel lehrt sie Handelsrecht und Wettbewerbsrecht. Während zehn Jahren unterrichtete Chabloz an der Universität Bern die Anwaltspraktikanten im Zivilprozessrecht. Von 2014 bis Juli 2020 war sie Professorin an der Fern-Uni. Seit 2016 ist sie Mitglied der eidgenössischen Expertenkommission für das Handelsregister.

Joëlle Vuille ist  neu ordentliche Professorin für Strafrecht an der Universität ­Freiburg. Sie ­studierte an der Universität ­Lausanne, war danach wissenschaftliche Mitarbeiterin am ­Institut für Kriminologie und Strafrecht und promovierte 2011 in Kriminologie. Von 2011 bis 2013 war sie Associate specialist am Department of Criminology, Law and Society an der University of California, Irvine (USA). 

Franca ­Contratto heisst die neu gewählte ordentliche ­Professorin für Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Finanzmarktrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern. Contratto studierte Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg. Hier schrieb sie 2006 ihre Dissertation zur Regulierung von Derivaten. Contratto war während mehreren Jahren als Wirtschaftsanwältin tätig. Von 2013 bis 2019 war sie Assistenzprofessorin für Finanzmarktrecht an der Universität Zürich.  

Neuer Ordi­narius für ­Privatrecht mit Schwerpunkt Zivil­gesetzbuch an der Uni­versität St. Gallen ist Martin ­Eggel. Er ­studierte in Bern, wo er anschliessend als ­wissenschaftlicher Assistent am Zivilistischen Seminar bei ­Professor Stephan Wolf tätig war. Während dieser Zeit verfasste er auch seine ­Dissertation «Studie zur Surrogation im schweizerischen Zivilrecht». ­Seine Habilitation schrieb er zum Thema «Begründung der Unterscheidung von Sachen- und Schuld­recht».