Die Verhandlungsführer des Europarates und der Europäischen Union haben sich im April auf ­einen Vertragsentwurf für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geeinigt. Dieses Ziel wird seit längerer Zeit verfolgt und ist im Vertrag von Lissabon festgehalten.

Der Vertrag unterwirft die Rechtsakte der EU der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Damit wird der Rechtsschutz für die...