Ende Januar hat der Europarat eine Resolution verabschiedet, in welcher «ethische, rechtliche und praktische Überlegungen» zu den Covid-19-Impfstoffen im Zentrum stehen. Darin heisst es unter anderem, dass niemand «politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt» werden darf, sich impfen zu lassen. Und laut Europarat müssen die angeschlossenen 47 Staaten sicherstellen, «dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde oder nicht geimpft werden möchte».

Astrid Epiney, Professorin der Universität Freiburg, relativiert die Bedeutung der Resolution: Die Schweiz sei zwar Mitglied des Euro­parats. «Anders als die EMRK und andere völkerrechtliche Verträge sind solche Resolutionen aber unverbindlich.» Es handle sich um Empfehlungen.

In der Debatte über die Legalität einer Ungleichbehandlung von Geimpften und Nichtgeimpften spielt die Resolution dennoch eine Rolle: «Auch blosse Empfehlungen können gewichtige Anhaltspunkte für die Aus­legung ver­bindlicher Vorgaben sein», sagt Epiney. Die Professorin stellt klar, dass Europarats-­Resolutionen das Verhältnis zwischen Staat und ­Privaten betreffen. Im Verhältnis unter Privaten fehle es mit wenigen, spezifischen Ausnahmen (etwa der Gleichstellung von ­Menschen mit Behinderung) an verbindlichen Vorgaben.