Das Bundesgericht hat ein Urteil des Zürcher Obergerichts aufgehoben, das einen Studenten wegen versuchter «Schreckung der Bevölkerung» verurteilt hatte. 

Der Student postete auf seinem Facebookprofil einen Text, mit dem er all jenen Freunden mit der Vernichtung drohte, die ihm nicht zu seinem Geburtstag gratuliert hatten. Der Text war von insgesamt 290 Facebookfreunden einsehbar.

Laut Bundesgericht kann ein solcher Freundeskreis nicht als «Bevölkerung» im Sinne des Gesetzes betrachtet werden.