Skandal, Skandal!», titelte Anfang März der «Blick» und füllte nicht weniger als drei Zeitungsseiten mit Empörung – gepaart mit Anschuldigungen ans Bundesgericht, das es ­einmal mehr versäumt habe, den Volkswillen ernst zu nehmen. Und Täterschutz betreibe, anstatt an die potenziellen Opfer zu denken. Oder ans Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung.

Grund für die schrillen Schlagzeilen war ein Entscheid aus ­Lausan...