Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen steht wegen seiner Spruchkörperbildung in der Kritik: Eine Studie der Universitäten Bern und Zürich förderte zutage, dass das automatische Fallzuteilungssystem, der sogenannte «Bandlimat», in 45 Prozent der Fälle manuell übersteuert wurde. In 39 Prozent kam es zu heiklen nachträg­lichen Abänderungen der personellen Zusammensetzung der Gerichte, meist ohne Begründung (plädoyer 2/2022).

Das Gericht reagierte mit einer ­öffentlichen Stellungnahme. Es verspricht: Für die Über­prüfung der Spruchkörperbildung werde eine externe Fachperson beigezogen, die das aktuelle System «kritisch analysieren» und dem Gericht Bericht erstatten werde. Weiter habe das Bundesverwaltungsgericht erste Empfehlungen der Universitäten und der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen umgesetzt. Unter anderem erhalte die Verwaltungskommission des Gerichts quartalsweise alle Daten zu den Zu- und Umteilungen von Richtern. Weiter sollen die Bestimmungen zur Spruchkörperbildung über alle sechs Gerichtsabteilungen «harmonisiert» werden.