1. Rang

Die dreiköpfige plädoyer-Jury hat ein Urteil der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundes­gerichts in Lausanne zum «Fehlurteil des Jahres 2018» erkoren. Es handelt sich um einen zur ­Publikation vorgesehenen Entscheid vom 29. Oktober 2018 (1C_163/2018, 1C_239/2018). Darin ging es um Beschwerden der Piratenpartei im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Geldspielgesetz. Das Bundesgericht wies die Beschwerden ab...