Zum Fehlurteil des Jahres 2015 wählte die plädoyer-­Jury einstimmig ein Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts in Luzern (BGE 141 I 70): Das Bundesgericht erachtete es als nicht willkürlich, einer unentgeltlichen Anwältin die Entschädigung für den Aufwand ihres Vertreters während ihres Mutterschaftsurlaubes zu verweigern. 

Laut dem Bundes­gericht bedarf demnach eine Stellvertretung des unentgeltlichen Rechtsbeista...