Die dreiköpfige plädoyer-Jury war sich einig: Der Titel «Fehlurteil des Jahres 2016» geht dieses Jahr an die II. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne. Im Urteil 5A_52/2015 legte es fest, dass für die Vertretung von Kindern in familienrechtlichen Verfahren in der Regel keine Anwältin oder kein Anwalt nötig sei. 

Rang 1: Kind zum Objekt degradiert 

Das Scheidungsgericht, so das Bundesgericht,...