Der Bundesrat will bei der Frage, ob ein Mensch seine Organe spenden will, die erweiterte Widerspruchslösung einführen. So der Inhalt seiner Botschaft zur Revision des Transplantationsgesetzes an das Parlament. Das würde bedeuten: Wer zu Lebzeiten seinen Willen nicht festgehalten hat, gilt als Spender. Heute gilt mit der Zustimmungslösung von Artikel 8 des Transplantationsgesetzes das Umgekehrte: Einer verstorbenen Person dürfen Organe, Zellen oder Gewebe nur entnomme...