Wenn Inkassofirmen Schulden eintreiben, machen sie unter dem Titel «Verzugsschaden» hohe Honorarforderungen und Spesen geltend. Ob die Schuldner diesen Schaden bezahlen müssen, ist umstritten, seit es gewerbsmässige Geldeintreiber gibt.

plädoyer liegen diverse Urteile erstinstanzlicher Gerichte vor, in denen die Inkassokosten als Verzugsschaden anerkannt wurden.1 Die zugelassenen Kosten bewegen sich zwischen 30 und 575 Franken. Als Begründung verweise...