Das Bundesgericht spricht sich dafür aus, die Zivilprozessordnung (ZPO) so zu revidieren, dass innerhalb des Kantons Beschwerden gegen den Entscheid eines Handelsgerichts möglich werden. Die Erfahrungen mit der neuen ZPO zeigten, dass es «deutlich» mehr Beschwerden als in der Vergangenheit gegeben habe, auch sei die Sachverhaltsfeststellung häufig kritisiert worden - obwohl sie das Bundesgericht nicht überprüfen könne.

Weiter regt das h&ouml...