Für eine Instanz über dem Handelsgericht
Bundesgericht · Handelsgerichtsurteile sollen innerkantonal weitergezogen werden können. Das Bundesgericht fordert im Geschäftsbericht 2011 diese Änderung der Zivilprozessordnung und wiederholt die Kritik an der medizinischen Gutachterpraxis.
Inhalt
Plädoyer 2/12
19.03.2012
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
Vera Beutler
Das Bundesgericht spricht sich dafür aus, die Zivilprozessordnung (ZPO) so zu revidieren, dass innerhalb des Kantons Beschwerden gegen den Entscheid eines Handelsgerichts möglich werden. Die Erfahrungen mit der neuen ZPO zeigten, dass es «deutlich» mehr Beschwerden als in der Vergangenheit gegeben habe, auch sei die Sachverhaltsfeststellung häufig kritisiert worden - obwohl sie das Bundesgericht nicht überprüfen könne.
Weiter regt das hö...
Das Bundesgericht spricht sich dafür aus, die Zivilprozessordnung (ZPO) so zu revidieren, dass innerhalb des Kantons Beschwerden gegen den Entscheid eines Handelsgerichts möglich werden. Die Erfahrungen mit der neuen ZPO zeigten, dass es «deutlich» mehr Beschwerden als in der Vergangenheit gegeben habe, auch sei die Sachverhaltsfeststellung häufig kritisiert worden - obwohl sie das Bundesgericht nicht überprüfen könne.
Weiter regt das höchste Gericht an, die Problematik des versicherten Verdienstes bei «atypischen Beschäftigungsformen» wie Abruf- oder Teilzeitverträgen zu lösen. Es bestehe die Gefahr, dass dieser Personenkreis von einem «angemessenen Versicherungsschutz» in der IV ausgeschlossen werde. Das sind zwei Beispiele von Vorschlägen für Gesetzes- und Verordnungsänderungen, die das Bundesgericht in seinem Geschäftsbericht 2011 macht. Zudem weist es nochmals auf sein Urteil zu den Gutachten der Medizinischen Abklärungsstellen (Medas) hin.
Überwachungsbehörde für die Bilateralen
In 22 Fällen wurde das Bundesgericht 2011 eingeladen, zu parlamentarischen oder bundesrätlichen Vorlagen Stellung zu nehmen, 8 Mal hat es der Einladung Folge geleistet. Bei der Frage des institutionellen Verhältnisses mit der EU hat es sich zwar wegen der Gewaltenteilung zurückgehalten, spricht sich aber für eine Überwachungsbehörde aus, die bei Verletzung der bilateralen Verträge klageberechtigt ist. Zurückhaltend war das Gericht auch bei der Verfassungsgerichtsbarkeit. Sollte es allerdings zu einer Verfassungskontrolle kommen, so befürworte es die Beschränkung «auf den konkreten Anwendungsakt».
Bundesgericht arbeitet konstant
Das Bundesgericht hat im vergangenen Jahr 12,3 Prozent der eingegangenen Rechtsmittel gutgeheissen und 2,9 Prozent an die Vorinstanzen zurückgewiesen. Damit waren knapp 85 Prozent der Beschwerden erfolglos. 2010 waren es knapp 84 Prozent. Die Rechtsmittel in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten wurden mit 16,5 Prozent wie bereits im Vorjahr (18 Prozent) am häufigsten gutgeheissen. Demgegenüber war die Erfolgsquote in Zivilsachen mit 13 Prozent (Vorjahr: 11,9 Prozent) und in der Strafrechtspflege mit 13,6 Prozent (Vorjahr: 14,2 Prozent) tiefer. Die Zahl der eingegangenen Geschäfte hat gegenüber 2010 mit 7419 Eingängen um 52 Fälle zugenommen. Das Bundesgericht hat 7327 Fälle erledigt, 2010 waren es 7424. Wie 2010 dauerte ein durchschnittlicher Prozess 126 Tage, wobei sieben Fälle Ende 2011 länger als zwei Jahre pendent waren.