Tausende von Gefangenentransporten werden jedes Jahr in der Schweiz durchgeführt. Von 2011 bis 2016 waren es zwischen 16 378 und 18 954 pro Jahr (plädoyer 4/2017). Die Transporte werden teilweise von pri­vaten Sicherheitsfirmen wie der ­Securitas AG durchgeführt – mit Kleinbussen, aber auch in Zusammenarbeit mit den SBB in einer speziellen Zugkomposition, dem sogenannten Jail-Train. 

In einer aktuellen Studie des Schweizerischen Kompetenz­zentrums für Menschenrechte (SKMR) zur «Privatisierung im Justizvollzug» kommt der Berner Staatsrechtler Jörg Künzli zum Schluss:  Die Durchführung von Transporten inhaftierter Personen durch private Sicherheitsunternehmen ist «widerrechtlich». Grund: Gefangene würden während des Transports unter anderem regelmässig gefesselt. Und rechtsstaatlich besonders heikel sei die Privatisierung öffentlicher Aufgaben, die Zwangsanwendungen umfassen. Sie stehe in ­einem heiklen Spannungsfeld zum Gewaltmonopol des Staats. Kritisiert wird zudem die fehlende gesetzliche Grundlage: «Das geltende Konkordatsrecht kennt keine Regelungen zu Gefangenentransporten durch Private.»

Roger Schneeberger, Generalsekretär der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, sieht die Verantwortung nicht beim Konkordat. Es stelle bloss das System für die Transporte zur Verfügung, während die einzelnen Transporte von den Behörden von Bund und Kantonen gestützt auf deren eigene Rechtsgrundlagen angefordert würden. «Es ist deshalb Sache der Besteller zu prüfen, ob sie über genügende Rechtsgrundlagen verfügen.»