In der Frühjahrssession haben National- und Ständerat neue Bestimmungen für Unternehmen erlassen. Öffentlich-rechtliche Gläubiger wie die Steuerverwaltung oder die Suva müssen ihre Schuldner neu ebenfalls auf Konkurs statt wie bisher auf Pfändung betreiben. Ein Verzicht auf eine Revisionsstelle ist nicht mehr rückwirkend, sondern nur noch für künftige Geschäftsjahre möglich. Und Verkäufe von Mantelgesellschaften sind verboten, wenn eine überschuldete AG oder GmbH nicht mehr aktiv ist und keine verwertbaren Aktiven hat. Das strafrechtliche Tätigkeitsverbot gilt neu auch für faktische Organe von Gesellschaften. Die im Strafregister eingetragenen Verbote müssen dem Handelsregisteramt gemeldet werden. Die Personensuche im Handelsregister ist neu landesweit über www.zefix.ch möglich – und nicht nur über die Handelsregister der Kantone.