Die Schweizer Strafprozessordnung (StPO) enthält in einer einzigen Verfahrensordnung eigentlich zwei Verfahrenstypen: Das ordentliche Verfahren, das sehr stark auf Effizienz orientiert ist, formal in den Händen der Staatsanwaltschaft ruht, real aber von der Polizei durchgeführt wird. Im überwiegenden Teil der Fälle ermittelt die Polizei selbständig. Diese übergibt dann den Fall pfannenfertig der Staatsanwaltschaft zur Einstellung oder zum Abzeichnen und zum ...