Quittung für fristwahrende Einschreibesendungen

Ein Anwalt kämpfte erfolgreich um die Revision eines höchstrichterlichen Urteils. Das Bundesgericht war auf eine Beschwerde des Anwalts wegen verspäteter Einreichung nicht eingetreten. Allerdings hatte die Post gepfuscht. Dem Anwalt gelang es, glaubhaft und plausibel darzulegen, dass die Beschwerde am letzten Tag der Frist kurz vor 19 Uhr der Hauptpost in St. Gallen übergeben worden war....