Bundesgericht
Kein Markenschutz für das Wort «Post»
Die Schweizerische Post kann das Wort «Post» in ihren Kerngeschäften (Brief- und Paketbeförderung, Finanzdienstleistungen) nicht als Marke schützen lassen. Die I. zivilrechtliche Abteilung bestätigt die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass «Post» für ein beliebiges im Postbereich tätiges Unternehmen steht und damit dem Gemeingut angehört. Die Bezeichnung «Post» ist absolut freihaltebedürftig.
(4A_370/2008 vom 1. Dezember 2008)
Fragwürdige Anwaltsauskunft an Neonazis
Zwei Neonazis haben sich der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gemacht (Art. 286 StGB), als sie der Polizei den Zugang zu einer Skinhead-Party verwehrten. Das Bundesgericht hat ihnen die Berufung auf einen vermeidbaren Verbotsirrtum verwehrt. Der als Anwalt tätige Vater eines Verurteilten hatte ihnen am fraglichen Abend telefonisch die (falsche) Auskunft erteilt, dass sie die Beamten ohne Hausdurchsuchungsbefehl nicht einlassen müssten.
(6B_393/2008 vom 8. November 2008)
Wahl in den Kantonsrat trotz Parteiwechsel gültig
Die St. Galler Kantonsrätin Barbara Keller-Inhelder darf ihr Mandat behalten, obwohl sie kurz nach ihrer Wahl (und noch vor Amtsantritt) von der CVP zur SVP übergetrat. Die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat eine Beschwerde gegen die Validierung der Wahl mit vier zu einer Stimme abgewiesen. Die Richter waren sich einig, dass das Vorgehen Keller-Inhelders zwar Unbehagen auslöst, treuwidrig erscheint und moralisch fragwürdig ist. Der Parteiwechsel habe aber nicht gegen die politischen Rechte der Wähler verstossen (Art. 34 BV). Im parlamentarischen System gelte der Grundsatz der auftragsfreien Repräsentation der Mandatsträger. Der Kandidat gebe kein Versprechen für sein Verhalten nach der Wahl ab.
(Öffentliche Beratung vom 17. Dezember 2008 im Verfahren 1C_291/2008)
Voller Lohn bei Teilzeitarbeit für Hausangestelle von Diplomaten
Ausländische Hausangestellte von internationalen Diplomaten in der Schweiz haben Anspruch auf den Vollzeitlohn, auch wenn sie nur teilzeitlich beschäftigt werden. Das EDA regelt in einer Weisung die Bedingungen für die Anstellung ausländischen Hauspersonals durch internationale Funktionäre. Darin wird festgelegt, dass die Bediensteten vollzeitlich von einem einzigen Arbeitgeber zu beschäftigen sind. Laut der I. Zivil-abteilung stellt diese Weisung eine öffentlich-rechtliche Vorschrift dar, auf die sich die Hausangestellten berufen können. Die Arbeitgeber hätten sich mit ihrer Garantieerklärung zur Einhaltung der Weisung verpflichtet.
(Öffentliche Beratung vom 16. Dezember 2008 im Verfahren 4A_319/2008; schriftliche Begründung ausstehend)
Bundesverwaltungsgericht
Keine behindertengerechten Perrons in Kurvenbahnhöfen
Die SBB sind nicht verpflichtet, die Perrons in Kurvenbahnhöfen bei einer Sanierung auf eine behindertengerechte Höhe auszubauen. Im Fall des Bahnhofs Walenstadt steht zwar fest, dass der Höhenunterschied zwischen Zug-einstieg und Perron eine Benachteiligung im Sinne des Behindertengesetzes darstellt. Auf eine Anpassung darf die SBB aus Gründen der Verhältnismässigkeit verzichten, weil Türen oder Trittbretter bestimmter Züge sonst den Perron berühren würden. Dürften bestimmte Zugtypen aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwendet werden, wäre die Befahrbarkeit des ganzen Schweizer Schienennetzes mit allen Modellen als eines der Wesensmerkmale der Bahninfrastruktur nicht mehr gewährleistet.
(A-7569 vom 19. November 2008)
Rolle Ebners bei Converium Übernahme ungeklärt
Laut Bundesverwaltungsgericht kann offen bleiben, ob Financier Martin Ebner bei der Übernahme von Converium durch die Firma Scor wie von der EBK festgestellt in Absprache mit dem französischen Unternehmen gehandelt hat. Nachdem die Übernahme abgeschlossen und laut Prüfbericht korrekt abgewickelt worden sei, bestehe kein Interesse mehr an einer gerichtlichen Klärung. Ebner und Scor hatten argumentiert, dass ihr Ruf und ihre Ehre durch den Vorwurf verletzt werde. Gemäss Urteil hat die EBK damit aber einzig kundgetan, dass aufgrund des Zusammenwirkens gewisse Anbieterpflichten gelten würden, die dann ja auch eingehalten worden seien.
(B-6110/2007 vom 22. Dezember 2007)
Meldepflicht durch Hedge Fund verletzt
Der britische Hedge Fund Laxey hat gemäss Bundesverwaltungsgericht Art. 20 des Börsengesetzes verletzt, indem er den indirekten Erwerb von mehr als fünf Prozent der Implenia-Aktien nicht gemeldet hat. Die Richter in Bern bestätigen damit die Auffassung der EBK. Sie war zum Schluss gekommen, dass Laxey über sogenannte «Contracts of Difference» Implenia-Aktien jederzeit hätte abrufen können und die Wertpapiere damit im Sinne des Börsengesetzes indirekt gehalten habe.
(B-2775/2008 und B-635/2008 vom 18. Dezember 2008)
(PJ)