Bundesgericht

Keine Waffen für Verkehrssünder

Strassenverkehrsdelikte können die Beschlagnahmung von Waffen bei der betroffenen Person rechtfertigen (Hinderungsgrund gemäss Art. 8 Abs. 2 lit. d zweite Variante Waffengesetz, WG). Der Beschwerdeführer hatte zwei Strafregistereinträge unter anderem wegen FiaZ. Mit Hinblick auf die besondere Gefährlichkeit der vom WG erfassten Gegenstände erscheint es laut B...