Faxgeräte sind in den ­Anwaltskanzleien ­immer noch verbreitet. Die Übermittlung erfolgt rasch und zuverlässig. Absender schätzen zudem die automatischen Empfangsbestätigungen. Bei den Behörden war die Anwendung dieses Kommunikationsmittels immer sehr unterschiedlich. Nun wollen die Zürcher Staatsanwaltschaften ­definitiv auf den Fax verzichten. Laut der Oberstaatsanwaltschaft Zürich nehme man den Fax per Ende Jahr ausser Betrieb.

Beim Obergericht Zürich heisst es, man wolle den Faxbetrieb in der Zivil- und Strafrechtspflege im Kanton auf ein unbekanntes Datum einstellen. Als Ersatz bietet die Zürcher Justiz die Plattform «ZRP Transfer» an (transfer.gerichte-zh.ch). Registrierte Personen ­erhalten beim Eingang ­einer Nachricht eine ­Abholungseinladung per E-Mail. 

Glarus, ­Freiburg und Luzern haben die Fax­geräte abgeschaltet. Die Gerichte in den Kantonen Aargau, ­Basel-Stadt, Bern und St. Gallen sind weiterhin per Fax erreichbar. Die Ziviljustiz in Basel gibt die Faxnummern allerdings nur auf Anfrage bekannt. Ähnlich wie Zürich bietet auch die Justiz in Basel eine elek­tronische Kommunikationsplattform an. Benutzt werde sie aber selten.