Fast könnte man ihn übersehen, den Passus über die Veröffentlichung der Entscheide im Strafverfahren. Doch der Bundesrat liess in seiner Botschaft zur Strafprozessordnung (StPO) keinen Zweifel offen: Urteile und Entscheide, die im schriftlichen Verfahren ergehen, müssen öffentlich zugänglich sein. Für die Einsichtnahme ist kein Interessennachweis erforderlich.

Ein Horrorszenario, befand zunächst eine Minderheit des Ständerates in der De...