Mit BGE 137 V 210 setzte das Bundes­gericht für die versicherte Person einen bedingten Anspruch auf die Einholung eines Gerichtsgutachtens um. Dieser Anspruch ist aber kaum justiziabel. Die Einholung eines Gerichtsgutachtens durch das kantonale Versicherungsgericht bzw. das Bundesverwaltungsgericht ist zudem mit verschiedenen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten verbunden.

Trotzdem bringt die Einholung eines Gerichtsgutachtens entscheidende Vorteile mit sich, namentl...