Mit dem Antiterrorgesetz (PMT) werde eine neue Terrorismusdefinition eingeführt, hatten die Gegner im  Abstimmungskampf kritisiert. Der Begriff Terrorismus werde nicht mehr länger mit Gewalt­anwendung verknüpft, sondern ausgeweitet, was der Willkür Tür und Tor öffne. Bundesrätin ­Karin Keller-Sutter (FDP) beruhigte: Eine Ausweitung gebe es nicht. Die Skepsis der Kritiker blieb ­indes bestehen, fehlt im PMT im Gegensatz zum Nachrichtendienstgesetz doch der ­Einleitungssatz, wonach für das Vorliegen von ­Terrorismus ein bedeutendes Rechtsgut wie Leib und Leben betroffen sein muss.

Nachdem das Gesetz angenommen wurde, verlangte eine parlamentarische Initiative eine Präzisierung der Definition «terroristische Aktivität». Diese müsse einen Bezug zur Androhung oder Anwendung von Gewalt haben, wie es Karin Keller-Sutter im Abstimmungskampf erklärt habe. Mitte Oktober befasste sich die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats mit der Initiative – und lehnte sie mit 15 zu 10 Stimmen ab. Begründung gemäss Medienmitteilung: Das neue PMT solle eben gerade die Verfolgung von gewaltfreien terroristischen Aktivitäten ermöglichen. Mit anderen Worten: Der Terrorismusbegriff wird ausgeweitet – bundesrät­liche Beschwichtigungen hin oder her.