1. Keine Änderung seit 1965

Seit Einführung des Stockwerk­eigentums in das Zivilgesetzbuch am 1. Januar 1965 sind weit über 50 Jahre vergangen. Materiell sind die Art. 712a bis 712t ZGB so gut wie unverändert geblieben.1 Das Stockwerkeigentum hat sich jedoch sehr stark verbreitet – per Ende 2016 zählte das Bundesamt für Statistik 442 042 selbstbewohnte Wohnungen im Stock­werkeigentum....