1. Ausgangslage und Fragestellung

1.1 Gesetzliche Regelung der Lohnfortzahlung

Das Gesetz sieht in Art. 324a OR zwingend vor, dass der Arbeitgeber zur Zahlung des Lohnes an den Arbeitnehmer auch dann verpflichtet bleibt, wenn dieser «aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall» etc. an der Arbeitsleistung verhindert ist und wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate1 eingegangen ...