1. Sichtweise des Bundesamts 
 
Im Jahr 1970 unterbreitete die Direktion der Swissair dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga; heute Seco) die Frage, ob eine Betriebskantine, die Speisen an andere Kantinen abgab, dem allgemeinverbindlich ­erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Gast­gewerbe unterstand.1 Das Biga verneinte, weil es sich in einem solchen Fall «um den Verkauf von Waren und ...