1. Ausgangspunkt

Die Versicherte ist Bezügerin einer ganzen Invalidenrente mit Erwerbsunfähigkeit von über 70 Prozent. Sie setzt ihre Resterwerbs­fähigkeit ein und ist dafür obligatorisch unfallversichert. 2004 erleidet sie einen Unfall an der linken Schulter. In den Arztberichten wird auf mögliche unfallfremde Faktoren hingewiesen, die vom Vorfall im Jahre 1996 stammen, der damals die Invalidität verursacht hatte.

Die Versicherte u...