Seit 2011 ist das Verfahren in der Zivilprozessordnung (ZPO) für alle Kantone einheitlich geregelt. Die Höhe der Prozesskosten in zivil- und strafrechtlichen Verfahren dürfen die 26 Kantone aber nach wie vor selbst festlegen. Die Gebühren sind daher sehr unterschiedlich - und in den letzten zehn Jahren in einigen Kantonen gestiegen.

plädoyer befragte 26 erstinstanzliche Gerichte in den 26 Kantonen, in der Regel das Gericht am Hauptort. Erhoben wurde...