plädoyer: Psychiatrische Gutachten können darüber entscheiden, ob jemand lebenslänglich ins Gefängnis muss. Trotzdem ist die Begutachtung intransparent. Niemand weiss, was zwischen Proband und Psychiater gesprochen, welche Fragen gestellt oder nicht gestellt wurden. Genügt ein solches Verfahren rechtsstaatlichen Grundsätzen?

Stephan Bernard: Das weiss ich nicht, weil die Begutachtung nicht transparent gemacht wird...