Michael Gerber, stell­vertretender Leiter des Rechtsdiensts im Bundesamt für Gesundheit, sagte an der Medienkonferenz des Bundesrats vom 28. Oktober 2020, die Polizei könne bei privaten Partys kontrollieren, ob mehr als die zulässigen zehn Personen anwesend sind. Und falls ja, eingreifen und die bundesrätlichen Vorgaben durchsetzen. Wie die Massnahmen konkret durchgesetzt werden sollen, wird von Herrn Gerber jedoch mit keinem Wort erwähnt.  

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