Es waren drastische Worte: Von nicht weniger als ­einem «Attentat auf die Meinungsfreiheit» sprach der Zürcher Rechtsanwalt Matthias Schwaibold in seinem Beitrag in der Fachzeitschrift Medialex von Anfang Mai. Anlass dazu gab ein Entscheid der Rechtskommission des Ständerates einige Tage zuvor: Sie sprach sich dafür aus, den Artikel 266 der Zivilprozessordnung (ZPO) abzuändern. Er betrifft vorsorgliche Massnahmen ­gegen Medien. Nach geltender Recht...