Die «Fürsorgerische Unterbringung» ist ­eines der heikelsten Instrumente der Schweizer Rechtsordnung. Das euphemistische ­Wort und die etwas umständlich formulierte Gesetzes­bestimmung vermögen nicht darüber hinwegzutäuschen, worum es sich bei der Fürsorgerischen Unterbringung letztlich meistens handelt: um eine Zwangseinweisung in eine psy­chiatrische Klinik. Um einen Freiheitsentzug, der für die Betroffenen nicht selten mit trau...