plädoyer: Frau Pally Hofmann, Sie publizierten kürzlich im ­«Jusletter» einen Beitrag unter dem Titel «Wem gehört die Krankengeschichte?». Ihre Antwort lautete: Sie gehört sowohl dem Arzt als auch dem Patienten. Wie begründen Sie das?

Ursina Pally Hofmann: Der Zweck der Krankengeschichte ist folgender: Ein Arzt muss die Behandlung weiterführen können. Zudem muss er sich dokumen­tieren und sich gegen ...