Die neue Disziplinarordnung der Uni Zürich enthält einen § 11, der die Disziplinarmassnahmen abschliessend aufzählt. Verstösse kann die Universität neu mit  gemeinnütziger Arbeit bis zu 40 Stunden oder mit Geldleistungen zu ihren Gunsten bis zu 4000 Franken ahnden. Wie bis anhin ist ein vorübergehender sowie bei schweren oder wiederholten Verstössen ein definitiver Ausschluss möglich. Der Verband der Studierenden der Universität Z...