Nach dem Studium müssen sich Jungjuristen als Erstes mit bescheidenen Löhnen zufriedengeben. Und bei Praktika in Anwaltskanzleien ist das Salär in der Regel deutlich tiefer als beim Einstieg in die Berufspraxis via Gericht. Das zeigt eine plädoyer-­Umfrage. Auffällig sind die grossen Unterschiede zwischen den Kantonen.    

Ein Grossteil der Berner Anwaltspraktikanten erhält nur etwa 1500 Franken pro Monat. Das ist nur wenig mehr als vor 20 Jahren: Im Jahr 2001 betrug die Entschädigung noch durchschnittlich 1300 Franken (plädoyer 3/2001). Der Monatslohn von 1500 Franken entsprach lange der offi­ziellen Empfehlung des Berner Anwaltsverbands. Anfang Jahr empfahl er seinen Mitgliedern nach einer Umfrage einen Monatslohn «um die 2000 Franken». Zum Vergleich: Praktikanten an erstin­stanzlichen Berner Regionalgerichten verdienen im Durchschnitt 3200 Franken. Nicht viel mehr als ihre Berner Kollegen zahlen Anwaltskanzleien in Luzern den Substituten: rund 2000 bis 2500 Franken. An den erstinstanzlichen Bezirksgerichten beginnen Praktikanten hier mit 2000 Franken und steigern sich nach zehn Monaten auf 3000 Franken. 

Deutlich höher sind die Einsteigerlöhne in den Kantonen Aargau und Zürich: Anwaltspraktikanten können im Aargau im Durchschnitt mit rund 4500 Franken rechnen. An den erstinstanzlichen Bezirksgerichten beträgt der Lohn in den ersten drei Monaten des Praktikums 3500 Franken, anschliessend 4000 Franken. In Zürcher Anwaltskanzleien liegen die Substitutenlöhne meist zwischen 4000 und 5000 Franken. An den erstinstanzlichen Zürcher Bezirksgerichten verdienen Auditoren während der dreimonatigen Probezeit 3936 Franken, ab dem vierten Monat 5119 Franken.