Wäre Daniel Hürlimann in der Filmbranche tätig – er hätte die Funktion eines Regisseurs inne. Er wäre mit Sicherheit kein Filmkritiker. Hürlimann packt immer zuerst selber an – dann folgt die Kritik. So schuf er etwa den Twitter-Account @chBGer und verbreitete jede ­einzelne Mitteilung aus dem Bundesgericht, bis die Richter in Lausanne einlenkten. Damit hat er das Bundesgericht zu grösserer Social-Media-Präsenz gezwungen. Dass ...