Die radikalsten Juristen der 68er-Jahre reduzierten ihre Rechtskritik auf die Formel, die herrschende Meinung sei ohnehin die Meinung der Herrschenden. Damit wurde jedes emanzipatorische Potenzial des Rechts verneint und Recht als Werkzeug beliebiger Machtverhältnisse taxiert. 

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS) entstanden 1978 im Nachgang der 68er-Bewegung. Mehrheitsfähig war diese fundamentale Rechtskritik in ihren Reihen nie. Eine stattli...