Mitte März hat der Bundesrat die Botschaft an das Parlament zur Revision des internationalen Erbrechts der Schweiz veröffentlicht. Hauptziel der Vorlage ist eine bessere Abstimmung auf die Europäische ­Erbrechtsverordnung von 2012. Künftig sollen Kompetenz­konflikte ­zwischen Behörden der Schweiz und eines EU-Staates sowie sich ­widersprechende Urteile vermieden werden. Dazu will der Bundesrat verschiedene Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln ändern. Beim anwend­baren Recht sollen Schweizer und ausländische Staatsangehörige neu den Nachlass ohne Einschränkungen ihrem ­Heimatrecht unterstellen können.