Zwei Gutachter der medizinischen Abklärungsstelle Pmeda AG erfüllen die nötigen fachlichen Anforderungen für eine neuropsychologische Begutachtung nicht. Das entschied das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Ende letzten Jahres (IV 2018/351 vom 5.9.2019, IV 2019/195 vom 2.12.2019). Dabei handelt es sich um den Neurologen Henning Mast und den Psychiater Ernst Derra. Gestützt darauf informierte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die IV-Stellen und die Pmeda, dass die beiden Ärzte für neue Aufträge als neuro­psychologische Gutachter nicht mehr in Frage kommen. Bei hängigen Gutachten seien diese bei einer Beanstandung durch den Versicherten zu ersetzen.

Anwalt Christian Haag aus Luzern kritisiert diese Regelung: «Das Bundesamt nimmt in Kauf, dass fachlich unqualifizierte ­Gutachter amten, solange sich Versicherte nicht wehren.» Das verletze die Rechtsgleichheit versicherter Personen und widerspreche einer wirksamen Qualitätssicherung. Ralf Kocher vom BSV entgegnet: «Dr. Mast und Dr. Derra genossen in Deutschland eine neuropsychologische Ausbildung.» Die beiden Gutachter hätten hinreichende Fachkenntnisse. Mit dem Schreiben habe das Amt lediglich Diskussionen und Beschwerdefälle verhindern wollen.