Der EGMR hat am 2. Februar 2016 entschieden, dass Teilzeiterwerbstätige mit Familie in der Schweiz bei den IV-Renten benachteiligt werden (Verfahren Nr. 7186/09). Dieses Urteil wurde am 4. Juli 2016 endgültig, als die Grosse Kammer des Gerichtshofs eine Neubeurteilung ablehnte (plädoyer 5/16). Der Revisionsentscheid...