Das Bundesverwaltungsgericht hat ­gemäss seiner Statistik in den ersten 18 Monaten seit Einführung des revidierten Asylgesetzes die vorgeschriebenen Fristen mehrheitlich eingehalten. Das Gericht muss seit dem 1. März 2019 Beschwerden im beschleunigten Verfahren innert 20 Kalendertagen erledigen, Beschwerden von Asylsuchenden aus sicheren Staaten und gegen Nichteintretensentscheide innert 5 Arbeitstagen.

Die 5-Tage-Frist hielt das Gericht zu zwei Dritteln ein. Die 20-­Tage-Frist wahrte das ­Gericht in 72 Prozent. In den letzten anderthalb Jahren erle­digte das Gericht 81 Prozent der Beschwerden mit ­einer Abweisung, Nichtein­treten oder Abschreibung. 19 Prozent wurden zum Teil oder ganz gut­geheissen.